Die von mir angebotenen Therapien und Beratungen werden von gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen. Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen unter Umständen Kosten für psychotherapeutische Behandlungen. Bitte sprechen Sie dazu mich und Ihre Krankenversicherung an.
Das Honorar richtet sich - sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden - nach den hier genannten Angaben:
Therapiesitzung oder Erstgespräch (ca. 50 Minuten; das Erstgespräch kann innerhalb der ersten Hälfte abgebrochen werde, ohne das Kosten entstehen)
90,00 €
Beratung, Coaching
in der Regel 110,00 €
Gruppenveranstaltungen, Vorträge, institutionelle Beratungen
individuelle Vereinbarung bzw. laut Veranstaltungsankündigung
Hausbesuche
Honorar wie oben genannt, zuzüglich:
10 € im Stadtgebiet Braunschweig oder Wolfsburg
20 € in den Landkreisen Helmstedt, Wolfenbüttel, Gifhorn
weitere Orte: 30 Ct pro gefahrene Kilometer vom Praxissitz aus
Wochenendtermine (Samstag, Sonntag, Feiertag)
Samstag: Zuschlag 20 % auf das Honorar
Sonntage, Feiertage: Zuschlag 30 % auf das Honorar
Weitere Leistungen (z.B. Berichte etc.)
Auf Anfrage/nach individueller Vereinbarung.
Finanzielle Notlagen
Ich biete zur Zeit einen Therapieplatz für Klientinnen und Klienten an, die sich in einer finanziell prekären Situation befinden. Dabei gilt als Nachweis ein Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen, d.h. Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialgeld, Grundsicherung oder Bürgergeld/Arbeitslosengeld 2/Hartz 4. Sollte der Therapieplatz aktuell belegt sein, kann ich Sie gerne auf die Warteliste setzen. Der Satz reduziert sich dann individuell.
Bezahlung
Die Bezahlung erbitte ich per Kartenzahlung (Maestro/EC-Karte, VISA, Mastercard, Apple Pay). Im Ausnahmefall kann auch per Barzahlung gegen Quittung in einer passenden Summe oder per Paypal gezahlt werden.
Terminabsagen/-verschiebungen
Termine können, bis spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Sitzung, abgesagt oder verschoben werden.
Versäumt die/der Patient/in eine vereinbarte Sitzung, ohne spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, so wird die Therapiestunde der Patientin bzw. dem Patienten in Höhe von 72 € als Ausfallentgelt (80% der regulären Vergütung) in Rechnung gestellt, es sei denn ihr/sein Nichterscheinen ist unverschuldet. Als unverschuldetes Nichterscheinen gilt bspw. ein Unfall oder eine Krankheit, sofern ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Das Wege- und Verkehrsrisiko zählt nicht dazu.
Hinweis
Sie erhalten pro Quartal auf Wunsch eine Sammelrechnung.
Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit.