Honorar

Die von mir angebotenen Therapien und Beratungen werden von gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen. Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen unter Umständen Kosten für psychotherapeutische Behandlungen. Bitte sprechen Sie dazu mich und Ihre Krankenversicherung an.

 

Das Honorar richtet sich - sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden - nach den hier genannten Angaben:

 

Therapiesitzung oder Erstgespräch (ca. 50 Minuten; das Erstgespräch kann innerhalb der ersten Hälfte abgebrochen werde, ohne das Kosten entstehen)

90,00 € 

 

Beratung, Coaching

in der Regel 110,00 €

 

Gruppenveranstaltungen, Vorträge, institutionelle Beratungen

individuelle Vereinbarung bzw. laut Veranstaltungsankündigung

  

Hausbesuche  

Honorar wie oben genannt, zuzüglich:

10 € im Stadtgebiet Braunschweig oder Wolfsburg

20 € in den Landkreisen Helmstedt, Wolfenbüttel, Gifhorn

weitere Orte: 30 Ct pro gefahrene Kilometer vom Praxissitz aus

 

Wochenendtermine (Samstag, Sonntag, Feiertag)

Samstag: Zuschlag 20 % auf das Honorar

Sonntage, Feiertage: Zuschlag 30 % auf das Honorar

 

Weitere Leistungen (z.B. Berichte etc.)

Auf Anfrage/nach individueller Vereinbarung.

 

Finanzielle Notlagen

Ich biete zur Zeit einen Therapieplatz für Klientinnen und Klienten an, die sich in einer finanziell prekären Situation befinden. Dabei gilt als Nachweis ein Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen, d.h. Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialgeld, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld 2/Hartz 4. Sollte der Therapieplatz aktuell belegt sein, kann ich Sie gerne auf die Warteliste setzen. Der Satz reduziert sich dann individuell.

 

Bezahlung 

Die Bezahlung erbitte ich per Kartenzahlung (Maestro/EC-Karte, VISA, Mastercard, Apple Pay). Im Ausnahmefall kann auch per Barzahlung gegen Quittung in einer passenden Summe oder per Paypal gezahlt werden.

 

Terminabsagen 

Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben werden. Ansonsten muss ich Ihnen leider ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % berechnen.

 

Hinweis

Sie erhalten pro Quartal auf Wunsch eine Sammelrechnung.

Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit.